Für Schwerin ist die Aufnahme auf die Welterbeliste die Möglichkeit mit dem Residenzensemble seine internationale Bekanntheit zu steigern und dies touristisch und als Standortfaktor zu nutzen. Die Aufnahme auf die Welterbeliste ist das Bekenntnis der Stadt und Ihrer Bürgerinnen und Bürger das Residenzensemble Schwerin als Erbe für die Menschheit zu schützen und zu bewahren.
Für eine Aufnahme auf die Welterbeliste spricht, dass ein so umfassend erhaltenes Residenzensemble noch nicht auf der Liste eingeschrieben ist und Schwerin mit seiner Architektur des 19. Jahrhunderts auch dem UNESCO Anspruch „Filling the gaps“ (also das Füllen von Lücken auf der Welterbeliste) erfüllt. Hinzu kommen weitere Alleinstellungsmerkmale, wie die besondere Verbindung zwischen Architektur und Landschaft rund um die Schlossinsel.
In ihrer Funktion als Antragsteller verleiht die Landeshauptstadt zudem dem zivilgesellschaftlichen Engagement Ausdruck, der zunächst durch Pro Schwerin e.V. und seit 2015 durch den Förderverein Welterbe Schwerin die Welterbe-Bewerbung fördert und begleitet.
In Schwerin ist mehr als an jedem anderen Ort die Architektur des 19. Jahrhunderts erhalten. Unser Schloss und das ganze Residenzensemble prägten und prägen Schwerin. Mit dem Welterbestatus werden Menschen auf der ganzen Welt auf unsere Einzigartigkeit aufmerksam und wir verpflichten uns gleichsam, diesen Schatz zu erhalten.
Oberbürgermeister - Dr. Rico Badenschier